- Allgemeines
- Angebote/Zustandekommen von Vertragsverhältnissen
- Preise und Rechnungstellung
- Sicherheitsleistung
- Pflichten des Kunden
- Außerordentliche Kündigung durch
ITA
- Haftung von ITA
- Höhere Gewalt
- Sonstige Vereinbarungen
1 Allgemeines
1.1 Die ITA-Neue Medien Agentur (nachfolgend "ITA") erbringt für ihre
Vertragspartner (nachfolgend "Kunden") Multimediadienstleistungen (nachfolgend
insgesamt "Dienstleistungen") zu den von ITA und dem Kunden vereinbarten
Preisen. In Ergänzung zu zwingenden gesetzlichen Bestimmungen gelten bis
zur vollständigen Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden
ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, die der Kunde mit
Auftragserteilung an ITA anerkennt. Abweichende Geschäftsbedingungen finden
keine Anwendung, auch wenn ITA der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen
hat. Andere Vereinbarungen, insbesondere Zusicherungen, Änderungen und
Nebenabreden, sind nur dann wirksam, wenn sich ITA damit ausdrücklich
einverstanden erklärt hat.
1.2 ITA ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer
angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Über Änderungen
unterrichtet ITA ihre Kunden rechtzeitig unter Hinweis auf den Zeitpunkt
des Wirksamwerdens der Änderung. Widerspricht der Kunde den geänderten
oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren
Veröffentlichung so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen
wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäss, so ist ITA berechtigt, den
Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden
Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
2 Angebote/Zustandekommen von Vertragsverhältnissen
2.1 Angebote von ITA in Prospekten, Anzeigen usw. sind auch bezüglich
der Preisangaben stets freibleibend und unverbindlich. Angebote, Preisvereinbarungen
und ähnliches sind nur dann verbindlich, wenn sie durch den Auftragnehmer
schriftlich bestätigt werden. Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. An Kostenvoranschlagen,
Zeichnungen und anderen Unterlagen behalt sich der Auftragnehmer das Eigentumsrecht
vor. Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden.
2.2 Das Vertragsverhältnis für eine Dienstleistung kommt durch die Erteilung
eines schriftlichen Kundenauftrags und dessen Annahme durch ITA zustande.
Für den Auftrag ist das von ITA herausgegebene Auftragsformular zu verwenden.
ITA behält sich vor, die Bonität des Kunden vor Annahme des Kundenauftrags
und während der Vertragslaufzeit zu prüfen.
3 Preise und Rechnungstellung
3.1 ITA stellt dem Kunden die erbrachten Dienstleistungen zu den sich
aus dem Kostenvoranschlag ergebenden Preisen (einschließlich Umsatzsteuer)
in Rechnung..
3.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat, sofern nichts anderes vereinbart
ist, spätestens innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug
zu erfolgen.
3.3 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, die
nach Vertragsabschluß dem Auftragnehmer bekannt werden und die Kreditwürdigkeit
des Auftraggebers nach bankmäßigen Gesichtspunkten mindern, ist der Auftragnehmer
berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen
auszuführen.
3.4 Reklamationen und Beanstandungen der Dienstleistungen von ITA hat
der Kunde ausschließlich mit ITA zu klären.
3.5 Ändert der Gesetzgeber den Umsatzsteuersatz oder führt er vergleichbare,
vom Verbraucher zu zahlende Steuern mit Wirkung für einen Zeitraum von
mehr als vier Monaten nach Beginn des Vertragsverhältnisses ein, ist ITA
zur entsprechenden Anpassung der Tarife berechtigt.
3.6. Im Verzugsfall ist ITA berechtigt, Zins in Höhe von 6 % p.a. über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
4 Sicherheitsleistung
4.1 ITA ist berechtigt, die Annahme des Kundenauftrags von einer Sicherheitsleistung
gemäß Ziffer 4.3 abhängig zu machen.
4.2 Auch nach Vertragsbeginn kann ITA eine Sicherheitsleistung vom Kunden
fordern, wenn Umstände bekannt werden, die zu begründeten Zweifeln an
der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Kunden führen. Wird die
Sicherheit nicht binnen zwei Wochen nach Aufforderung geleistet, so ist
ITA berechtigt, die betroffene Dienstleistung zu verweigern. Weiter gehende
gesetzliche oder nach diesen Geschäftsbedingungen bestehende Rechte von
ITA bleiben unberührt.
4.3 Die Sicherheit ist in Geld oder durch selbstschuldnerische, unwiderrufliche
und unbefristete Bürgschaft eines als Zoll- oder Steuerbürgen zugelassenen
Kreditinstituts zu leisten.
5 Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde hat ITA jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines
Wohn- oder Geschäftssitzes, seiner Telefonnummer, seiner E-Mail-Adresse,
seines Kontos bzw. seiner Bankverbindung/seines Kreditkarten-herausgebers
und ähnlicher für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände unverzüglich
schriftlich oder per Telefax mitzuteilen.
5.2 Zur Erstellung der Web-Seiten liefert der Kunde den Text (Logos oder
Graphiken) auf einem mit ITA abgestimmten Datenträger an. Bilder werden
vom Kunden in digitaler Form oder als Positiv angeliefert.
5.3 Der Kunde trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche
Zulässigkeit der für die Web-Seiten zur Verfügung gestellten Text- und
Bildvorlagen. ITA ist nicht verpflichtet, Vorlagen darauf zu prüfen, ob
durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Schadensansprüche aus
Urheberrechtverletzung trägt der Kunde in voller Höhe.
5.4 Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb
von 2 Wochen nach Lieferung, verdeckte Mängel ebenfalls unverzüglich,
spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis, schriftlich gegenüber
ITA zu rügen.
6 Außerordentliche Kündigung durch ITA
6.as Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) ITA nach Vertragsbeginn
Umstände bekannt werden, die ITA zu erheblichen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit
und Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen, und der Kunde trotz Aufforderung
binnen zwei Wochen keine angemessene Sicherheit gemäß Ziffer 4 gestellt
hat oder b) die Zahlungsunfähigkeit oder Kreditunwürdigkeit des Kunden
feststeht, weil z. B. ein Konkurs-, Cesamtvollstreckungs-, Insolvenz-
oder Vergleichsverfahren über sein Vermögen eröffnet worden ist.
7 Haftung von ITA
7.1 Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, und auch für Verschulden
bei Vertragsverhandlungen haftet ITA nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten.
7.2 Im übrigen haftet ITA, gleich aus welchem Rechtsgrund, und auch für
Verschulden bei Vertragsverhandlungen, nur bei schuldhafter Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks
unverzichtbar sind. Die Haftung von ITA ist auf den typischerweise bei
Vertragsschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3 In keinem Fall haftet ITA für Schäden, die sich aus dem unvorhersehbaren
und unverschuldeten Wegfall von Genehmigungen oder dem unvorhersehbaren
und unverschuldeten Ausfall von Einrichtungen der Deutschen Telekom AG
bzw. anderer in- oder ausländischer Netzbetreiber ergeben. Die Haftung
ist ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe
des Kunden entstanden sind.
7.4 ITA haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch von Dritten zugänglich
gemachte Inhalte, wie zum Beispiel Computerviren, entstehen. 7.5 Durch
etwa seitens des Auftraggebers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige
Genehmigung des Auftragnehmers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten
wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
8 Höhere Gewalt
8. Sollte ITA die Erbringung einer Dienstleistung durch höhere Gewalt
unmöglich oder unzumutbar erschwert werden, verlängert sich die Frist
zu ihrer Erbringung auch bei bereits bestehendem Verzug angemessen, in
jedem Fall für die Dauer der Behinderung sowie für den sich anschließenden
Zeitraum der Wiederinbetriebnahme der betroffenen Dienstleistung. Der
höheren Gewalt stehen hoheitliche Eingriffe, Streiks, Aussperrungen, Stromausfall
und sonstige unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse außerhalb der
Einflußnahmemöglichkeit von ITA gleich. Eine Haftung von ITA für währenddessen
verursachte Schäden und Folgeschäden besteht nicht.
9 Sonstige Vereinbarungen
9.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind aus
Beweisgründen schriftlich vorzunehmen.
9.2 ITA ist berechtigt, alle oder auch nur einzelne Vertragsverhältnisse
mit dem Kunden auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Der Kunde ist
in diesem Fall zur fristlosen Kündigung des betreffenden Vertragsverhältnisses
berechtigt. Das Kündigungsrecht erlischt einen Monat nach Erhalt der Mitteilung
über die Vertragsübertragung.
9.3 Die im Vertrag geltenden Zahlungspflichten und Zahlungsansprüche
gelten als in Euro vereinbart, sobald der Euro das alleinige Zahlungsmittel
in Deutschland wird. Die Umrechnung hat auf der Grundlage des amtlich
festgelegten Umrechnungskurses zu erfolgen. Die Umstellung auf den Euro
berührt die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses nicht und gewährt keiner
Vertragspartei einen Anspruch auf Vertragsänderung, Kündigung, Rücktritt
oder Anfechtung.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise nichtig, unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden,
wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
9.5 Das Vertragsverhältnis unterliegt den Bestimmungen des deutschen
Rechts.
9.6 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit
dem Vertragsverhältnis ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist. ITA ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
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